ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Psychologische Beratung / Coaching
- § 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Psychologischen Berater und dem Klienten als Beratungsvertrag im Sinne der §§ 611ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Psychologischen Beraters, die Beratung bei der Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstiger Zwecke außerhalb der Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Psychologischen Berater zum Zwecke der Beratung, auch inklusive Gesprächen, Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen nach Maßgabe der psychologischen Beratung und der angegeben Verfahren wendet.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, einen Beratungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Psychologische Berater aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Psychologischen Beraters für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen inklusive Entspannung/Verfahren erhalten.
- § 2 Inhalt des Beratungs- / Coachingvertrages
Der Psychologische Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung und Prävention anwendet. Das schließt nicht aus, dass Sie sich einzelner therapeutischer Maßnahmen bedienen dürften wie zum Beispiel bestimmter Verfahrensformen des zirkulären Fragens oder Ähnlichem.
Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klienten-Willen entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft.
Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Psychologischen Beraterin gegenüber zu erklären.
Der Psychologische Berater darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente empfehlen, verordnen oder verschreiben.
- § 3 Mitwirkung des Klienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Auch kann die Ablehnung einer angeratenen oder notwendigen ärztlichen Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung im Sinne des Klienten bestimmend sein. Der Psychologische Berater ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Klient die Beratungsinhalte verneint.
- § 4 Honorierung des Psychologischen Beraters
Der Psychologische Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen dem Psychologischen Berater und dem Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die in der Preisliste des Psychologischen Beraters aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder Verzeichnisse gelten nicht.
Der Klient ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100% der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die seitens des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
- § 5 Vertraulichkeit der Beratung
Der Psychologische Berater behandelt die Klienten-Daten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren sowie deren Begleitumstände und der persönlichen Verhältnisse des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.
Der erste Absatz ist nicht anzuwenden, wenn der Psychologische Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei einer Meldepflicht auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
Der erste Absatz ist weiterhin nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit Beratung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen Sie oder Ihre Berufsausübung stattfinden und Sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten können.
Der Psychologische Berater sollte auch Aufzeichnungen über seine Leistungen führen, die in Form einer angelegten Akte vom Klienten auf Verlangen eingesehen werden können. Sofern der Klient eine Akte über die Beratung verlangt, erstellt der Psychologische Berater diese kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand aus der Handakte.
Der Klient ist darüber informiert, dass der Psychologische Berater keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber zu bezahlen.
Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen verpflichtet sich der Klient unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallbetrages in Höhe von 100% der Termingebühr. Der Ausfallbetrag ist sofort ohne Frist zahlbar. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Verschulden, z. B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart.
Termine, die seitens des Psychologischen Beraters abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Psychologischen Berater. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.
- § 6 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
- § 7 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.